Unternehmensfinanzierung: Zinsgünstige Kredite durch Bürgschaften



Der Kreditzins ist nicht nur ein Entgelt für das Bereitstellen von Kapital, sondern auch ein Maß für die Ausfallwahrscheinlichkeit, also für das vom Kreditgeber eingegangene Risiko, sein Geld ganz oder teilweise nicht zurückzubekommen.

Je niedriger das Risiko, desto niedriger ist auch der angebotene Zinssatz. Onlinekredite, deren Konditionen über Internet-Portale abgefragt werden können, spiegeln dieses Prinzip recht gut wider. Geworben wird mit einem sehr günstigen Zins, im Kleingedruckten findet sich dann aber eine Zinsspanne, weil die Zinsen bonitätsabhängig sind.

Mit einer Bürgschaft erhält der Kreditgeber eine zusätzliche Sicherheit. Das senkt nicht nur den Zins, sondern kann auch den entscheidenden Anstoß geben, ein risikoreiches Projekt wie eine Existenzgründung überhaupt zu finanzieren.


Keine Klage erforderlich

Vereinbart wird üblicherweise eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Der Bürge haftet bei einem Zahlungsverzug wie der Schuldner selbst, also ohne dass der Kreditgeber den Kreditnehmer vorab verklagen müsste.

Die Vertragsklausel wird deshalb als Verzicht auf die Einrede der Vorausklage bezeichnet. Unter diesen Voraussetzungen wird sich schwerlich ein privater Bürge finden, der willens – und solvent genug – ist, sich auf die Risiken einer Unternehmensfinanzierung einzulassen.


Bürgschaftsbanken begrenzen das Risiko der Hausbank

Das Info-Portal zur Unternehmensfinanzierung, www.europakredit.com, nennt Bürgschaftsbanken als praktische Alternative zu privaten Bürgen. Bürgschaften gibt es zum Beispiel bei den Bürgschaftsbanken der Länder und den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.

Sie selbst sind wiederum durch Rückbürgschaften des Staates abgesichert. Informationen und Kontaktdaten hält der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) bereit. Die konkrete Vertragskonstruktion sieht in der Regel so aus, dass die Kreditvergabe durch die Hausbank erfolgt. Ein hoher Anteil der Kreditsumme, zum Beispiel 80 %, wird durch die Bürgschaft einer darauf spezialisierten Bank besichert.

Der Hausbank, die nur noch mit 20 % im Risiko steht, fällt die Kreditvergabe damit deutlich leichter. Viele Darlehen der Förderbank des Bundes KfW funktionieren auch nach dem Prinzip einer Bürgschaft. Beim ERP-Digitalisierungskredit, mit dem unternehmerische Innovationen gefördert werden, bietet die KfW der finanzierenden Bank beispielsweise eine Haftungsfreistellung von 70 %.

 

Katharina Lange
gruendercheck.com

 




 

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